Preise für Finanzbuchhaltung

Mandanten empfehlen uns weiter

Wenn Sie bereits Mandant bei uns sind und Sie deswegen unsere Leistungen guten Gewissens weiterempfehlen können wäre dies eine große Freude für uns, welche wir Ihnen gerne zurückgeben!

Nach anfallenden Tätigkeiten

Die Berechnung der Gebühren für Steuerberater erstellt der Gesetzgeber in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Der Gebührenrahmen beträgt für Finanzbuchhaltungen 2/10 bis 12/10 des Gebührenrahmens nach der Tabelle "C". Bei einem Jahresumsatz von z.B. Euro 100.000,- beträgt die monatliche Buchhaltungsgebühr zwischen Euro 30,- (2/10) und Euro 180,- (12/10).

Sie sind neugierig? Dann senden Sie uns per E-Mail ein paar Angaben und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot:

Flatrate

Wenn Sie lieber auf der sicheren Seite sein wollen, gibt es für unsere Buchhaltungs- und Lohnmandanten auch die Möglichkeit einer all-inclusiv Vereinbarung.

Sie bestimmen, was darin enthalten sein soll.

Wählen Sie aus den folgenden Bereichen aus:

  • laufende Finanzbuchhaltung, einschließlich Umsatzsteuervoranmeldung
  • wöchentliche oder gar tägliche Buchhaltungsauswertungen (Ihre manuellen Mahnlisten können Sie dann getrost vergessen)
  • umfangreiche betriebswirtschaftliche Auswertungen nach Ihren Wünschen
  • Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter
  • tournusmäßige Besprechungen der laufenden Buchhaltung
  • Bilanz und betriebliche Steuererklärungen
  • Buchhaltungsauswertung Online über Internet an 365 Tagen im Jahr auf Ihrem PC

Haben wir Ihr Interesse geweckt? - Lassen Sie sich unverbindlich ein individuelles Angebot erstellen!

Wir machen uns für Sie bezahlt!