Eingehende Steuerbescheide werden meist noch am gleichen Tag geprüft und Ihnen mit einem ausführlichen und verständlichen Anschreiben zugeschickt. Bei Vorauszahlungsbescheiden weisen wir Sie automatisch darauf hin, ob wir nach dem bereits aktuellen Datenmaterial Herabsetzungsantrag stellen können, denn wir halten unnötige Steuerzahlungen für wenig sinnvoll. Dies setzt voraus, dass die Buchhaltung, ob von Ihnen oder von uns erstellt, bereits unterjährig auf einem qualifiziert hohen Niveau erfasst ist.
Steuererklärungen und Abschlüsse sollen zeitnah erstellt werden. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen und nach Arbeitsbeginn sollen Sie spätestens innerhalb eines Monats die steuerlichen Eckwerte kennen, so dass Sie Ihre Liquidität genauer planen können.